Der Erste Bürgermeister der oberfränkischen Kleinstadt Selbitz, Stefan Busch, muss sich wegen zu geringer Vergütungen vor Gericht verantworten. Das Amtsgericht Hof hatte gegen den Rathauschef einen Strafbefehl erlassen. Daraufhin legte Busch (Parteifreie Wähler) Einspruch ein. Das Gericht bestätigte der Deutschen Presse-Agentur am Freitag, dass am 10. November verhandelt werden soll. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk berichtet.
Die Stadt im Westen von Hof soll Ermittlungen zufolge zwischen November 2017 und April 2019 Beschäftigten des Bauhofs zu wenig Geld gezahlt haben. Konkret handelte es sich demnach um eine zu geringe Vergütung für den Winterdienst nach Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst. Dadurch seien auch niedrigere Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt worden – insgesamt 37.000 Euro.
Busch sei diese unrechtmäßige Vergütung bekannt gewesen, hieß es vom Gericht. Als Erster Bürgermeister sei er strafrechtlich dafür verantwortlich, dass die Stadt ihren Pflichten zur Anmeldung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge nachkomme. Der Strafbefehl war deshalb eine Geldstrafe in nicht genannter Höhe „wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 24 Fällen“. Busch selbst wollte sich auf dpa-Anfrage nicht äußern.
Erst vergangene Woche hatte die Staatsanwaltschaft Hof mitgeteilt, dass gegen Bambergs Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD) ein Strafbefehl in Höhe von 24.000 Euro ergangen ist. Er soll städtische Gelder veruntreut haben. Ob Starke Einspruch einlegen wird, war nach Angaben der Stadt Bamberg vom Freitag noch unklar. (dpa/lby)