Etwa 90.000 Menschen werden im Rahmen des Zensus 2022 in den kommenden Monaten im Freistaat ein zweites Mal befragt. Das sind rund vier Prozent der ursprünglich angefragten Personen, wie das Bayerische Landesamt für Statistik am Donnerstag mitteilte. Eine solche Nachbefragung sei gesetzlich vorgeschrieben und diene der Qualitätsicherung der Statistik. Auch für diese Phase des Zensus gilt die Auskunftspflicht für die per Stichprobe bestimmten Bürger.
Im Rahmen des Zensus 2022 werden zu Menschen in ganz Deutschland Daten erhoben. Es geht vor allem darum, die Einwohnerzahl zu ermitteln. Interviewer fragen dabei auch Merkmale wie Name, Geburtsdatum oder Familienstand ab. „Die Ergebnisse sind maßgeblich für gesellschafts- und finanzpolitische Entscheidungen“, heißt es in der Mitteilung des Landesamtes.
Die Nachbefragung läuft so ab wie das erste Interview, so das Landesamt. Bei den per Stichprobe bestimmten 90.000 Haushalten wird sich ein weiteres Mal ein Beauftragter des Landesamtes postalisch ankündigen und für ein Interview vorbeikommen. Diese Phase der Erhebung soll in Bayern noch bis etwa Ende Oktober laufen. (dpa/lby)