Zeitlich befristete Kletterverbote wegen Vogelschutz

Ab dem 1. Januar, spätestens aber ab dem 1. Februar jeden Jahres, gelten im Frankenjura zum Vogelschutz für einen Teil der Kletterfelsen oder für bestimmte Wandteile zeitlich befristete Kletter- und Boulderverbote. Sie sind wichtig für die Arterhaltung von Uhu und Wanderfalke.

Kletterfreunde sollten unbedingt auf die einschlägige Beschilderung und die Absperrbänder vor Ort achten. Kletterverbote können geahndet werden – hier drohen hohe Geldstrafen. Die Listen mit den betroffenen Felsen werden aktualisiert und die Brutplätze während der Brut immer wieder kontrolliert.

Den aktuellen Stand findet man auf der Homepage des IG Klettern Frankenjura, Fichtelgebirge und Bayerischer Wald e.V.: https://ig-klettern.org/naturschutz/aktuelle-sperrungen/