Eine Beschwerde von Vertretern des Bürgerbegehrens für den Walderhalt in Weiden bei der Regierung der Oberpfalz ist erfolglos geblieben.
Es ging um den Inhalt und die Gestaltung der mit der Tagespost verteilten Informationsbroschüre zu Weiden West IV und dem bevorstehenden Bürgerentscheid. Die Regierung der Oberpfalz hat der Stadt Weiden jetzt aber bestätigt, dass sowohl das Paritätsgebot als auch das Sachlichkeitsgebot beachtet wurden. Mit dem Paritätsgebot soll bei Bürgerentscheiden sichergestellt werden, dass die Stadt im Vorfeld des Bürgerentscheides nicht zu Ungunsten oder einseitig informiert.
Auch die Plakatständer im Stadtgebiet über das Ratsbegehren für Weiden West IV und das Bürgerbegehren für den Walderhalt erfüllen die gesetzlichen Anforderungen im vollen Umfang.