Der bayerische Verfassungsgerichtshof verhandelt am 10. Mai über die Frage, ob das von mehr als 100.000 Unterstützern beantragte Radl-Volksbegehren im Freistaat rechtlich zulässig ist. Von der Entscheidung hänge unter anderem ab, ob sich Bürgerinnen und Bürger nach einer Zulassung durch das Innenministerium im nächsten Schritt bei den Gemeinden in Listen für das Anliegen eintragen können, teilte das Gericht mit.
Dann müssten die Initiatoren die Unterstützung von mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten in Bayern erhalten, damit sich die Staatsregierung mit dem Thema befasst. Ein Verkündungstermin für die Entscheidung des Gerichts stand am Donnerstag laut einer Sprecherin noch nicht fest.
Nach Auffassung des Innenministeriums sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zulassung aber nicht gegeben. Der Gesetzentwurf greife in das Budgetrecht des Parlaments ein. Zudem fehle dem Landtag die Kompetenz, für straßenverkehrsrechtliche Regelungen Gesetze zu beschließen. Die Initiatoren des Volksbegehrens sehen dagegen keine Hindernisse für eine Zulassung.
Sie hatten am 27. Januar den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens mit dem formalen Namen „Radentscheid Bayern“ eingereicht. Das Bündnis will erreichen, dass ein bayerisches Radgesetz erlassen und weitere Vorschriften etwa des Straßen- und Wegegesetzes geändert werden. Ziel ist der Neu-, Um- und Ausbau sowie die Sanierung von Radwegen. (dpa)