Einen dubiosen Anruf einer Staatsanwältin aus München hat ein 75-jähriger Schwandorfer am Dienstagmorgen erhalten. Er handelte genau richtig und verständige die Polizei.
Die vermeintliche Staatsanwältin forderte die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro. Während der 75-Jährige zur Anzeigenaufnahme bei den Beamten war, rief die Frau wieder an. Als sie aber merkte, dass die Polizei verständigt war, brach der Kontakt ab. Es wird noch mal darauf hingewiesen, nicht auf Geldforderungen am Telefon einzugehen und gegebenenfalls die Polizei zu informieren.