Stimmkreis Tirschenreuth: Wie erkenne ich fehlerhafte Wahlunterlagen?

Nachdem die Panne bei der Briefwahl für die Landtags- und Bezirkswahl 2023 bekannt geworden ist, sind im Stimmkreis 307 Tirschenreuth vereinzelt fehlerhaft zugeschnittene Stimmzettel D in den Beständen entdeckt worden. Aus diesem Grund teilt die Regierung der Oberpfalz mit, dass alle Briefwählerinnen und Briefwähler des Stimmkreises Tirschenreuth, die ihre Wahlunterlagen vor Bekanntwerden des Vorfalls erhalten haben, jetzt individuell angeschrieben werden, damit sie ihre Wahlunterlagen prüfen. Sollten Sie einen fehlerhaften Stimmzettel im Stimmkreis 307 Tirschenreuth erhalten haben, melden Sie sich bitte umgehend bei ihrem Wahlamt, damit die Unterlagen ausgetauscht werden können.

Wie kann überprüft werden, ob der Stimmzettel fehlerhaft zugeschnitten wurde?

Der Stimmzettel D für die Zweitstimme der Bezirkswahl (groß/blau) enthält die Listenkandidaten der Parteien mit Ausnahme des jeweiligen Stimmkreisbewerbers (Direktkandidat).

Er ist überschrieben mit „STIMMZETTEL ZUR BEZIRKSWAHL AM 8. OKTOBER 2023“.

In der ersten Spalte endet er mit Bewerber Nr. 116 (links unten).

Ein Musterstimmzettel ist auf der Homepage des Landratsamtes Tirschenreuth abrufbar unter der Rubrik „Wahl 2023“ (https://www.kreis-tir.de/wahl2023).

 

Was ist zu beachten, wenn ein Briefwähler seine Umschläge bereits verschlossen hat?

Solange der Wahlbrief beim Wahlamt noch nicht eingegangen ist, kann er zur Kontrolle der Stimmzettel geöffnet werden. Die Unterlagen (Stimmzettel, Stimmzettelumschlag und/oder Wahlbriefumschlag) können in diesem Fall vom Wahlamt nochmals anfordert werden.

 

Was ist, wenn der Wahlbrief bereits abgegeben wurde?

Wahlbriefe, die bereits im Wahlamt eingegangen sind, dürfen nicht mehr zurückgegeben werden. Briefwählerinnen und Briefwähler, die sich unsicher sind, ob Sie auf dem richtigen Stimmzettel gewählt haben, sollten sich umgehend beim Wahlamt melden. Es besteht die Möglichkeit, den ausgegebenen und verwendeten Wahlschein für ungültig zu erklären und einen Wahlschein mit allen Briefwahlunterlagen neu zu erteilen.