Seit Montag (16.11.20) stuft die Tschechische Republik in ihrem Ampelsystem zur Bekämpfung der Corona-Pandemie die Bundesrepublik Deutschland als Land der roten Kategorie ein. Das bedeutet, dass für die Einreise in das Nachbarland fortan strengere Bedingungen gelten.
Während die Bayerische Einreisequarantäneverordnung in ihrer derzeit gültigen Fassung festlegt, dass der Grenzübertritt in beide Richtungen für bis zu 24 Stunden ohne negativen Corona-Testnachweis und ohne Quarantäne erfolgen kann, sehen die aktuellen tschechischen Regelungen vor, dass die Einreise in die Tschechische Republik nur mehr nach einer vorab erfolgten Online-Registrierung auf der Seite https://plf.uzis.cz/, einem entsprechenden Nachweis über die Registrierung und einem negativen PCR-Test erfolgen darf, sofern der Aufenthalt in einem Land der roten Kategorie wie Deutschland länger als 12 Stunden gedauert hat. Bis zur Vorlage des Testergebnisses bei der zuständigen tschechischen Bezirkshygienestation, das auf eigene Kosten zu tragen ist und das im Falle eines ausländischen Testnachweises (z.B. aus Deutschland) nicht älter als 72 Stunden sein darf, gilt eine Quarantäneverpflichtung.
Ausnahmen bestehen für den internationalen Frachtverkehr, Berufspendler, Schüler und Studenten (Grenzübertritt mindestens einmal pro Woche) sowie für Personen, die einen dringenden beruflichen, familiären oder gesundheitlichen Reisegrund haben und sich nicht länger als 12 Stunden in der Tschechischen Republik aufhalten. In diesen Fällen ist die Dringlichkeit der Reise jedoch entsprechend mit Nachweisen zu belegen. Touristische Fahrten in die Tschechische Republik sind derzeit nicht mehr gestattet. Das schließt ausdrücklich auch Tank- und Einkaufsfahrten sowie Freizeitaktivitäten wie Wandern und Radfahren ein.