Der juristische Streit um die Tötung von Fischottern in der Oberpfalz geht weiter. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ließ nun die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg zu, das Teichbetreibern das Töten von Fischottern verboten hatte. Das teilte die Regierung der Oberpfalz am Dienstag mit.
Fischotter stehen unter Artenschutz. Aber im März 2020 hatte die Regierung der Oberpfalz zur Eindämmung fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Fischotter in drei besonders betroffenen Teichanlagen Ausnahmegenehmigungen zur „Entnahme von jeweils maximal zwei männlichen Fischottern“ erlassen. Nach einer Klage des Bundes Naturschutz kassierte das Verwaltungsgericht Regensburg die Ausnahmegenehmigung, weil auch weibliche Fischotter und Jungtiere in die Fallen geraten könnten. Außerdem könnten getötete männliche Fischotter in kurzer Zeit von gebietsfremden Fischottern ersetzt werden.
In Abstimmung mit dem dem bayerischen Landwirtschaftsministerium, dem Umweltministerium und der Regierung der Oberpfalz beantragte die Landesanwaltschaft Bayern beim VGH Berufung. Nun geht der Prozess in die nächste Instanz. (dpa/lby)