Anfang 2020 wurden Corona-Schutzmasken in Bayern und weltweit gehandelt wie Gold. Die Preise kletterten in zuvor unermessliche Höhen. Der Ministerpräsident verteidigt sein Handeln.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat jede Verantwortung für Missstände beim Einkauf von Corona-Schutzmasken durch die Staatsregierung während der Pandemie zurückgewiesen. „Es gab keinen Einfluss, keine Weisungen etwas einzelnes zu tun“, sagte der CSU-Chef am Freitag bei seiner Zeugenvernehmung im Untersuchungsausschuss Maske des bayerischen Landtags. Söder ist der letzte geladene Zeuge in dem Gremium, welches vor rund einem Jahr seine Arbeit aufgenommen hatte.
Die zentrale Verantwortung für den Ankauf von Masken habe beim Gesundheitsministerium und beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gelegen, sagte Söder. Er selbst sei zuständig gewesen, die „große Linie“ in der Pandemiebekämpfung vorzugeben. „Man muss sich als Ministerpräsident nicht um jedes Detail kümmern. Man zählt auch nicht jede Maske.“
Söder erinnerte in seinem rund 20-minütigen Eingangsstatement an die Mangellage bei der Schutzausrüstung in den ersten Monaten der Pandemie: „Es war absoluter Notstand, die Lieferungen aus China waren gestoppt.“ Damals hätten die Menschen aus Mangel überlegt, sich Kaffeefilter oder Staubsaugerbeutel vor den Mund zu halten, um die Virenlast zu senken.
Die Staatsregierung habe sich in die Beschaffung von Masken eingeschaltet, weil der weltweite Markt versagt habe. „Die Suche war intensiv, aber nicht planlos“, betonte Söder. Maßstab des Handelns sei der Erfolg gewesen, „also bekommen wir Masken“. Dabei habe es aber seitens der Regierung oder ihrer Mitglieder keinerlei Einflussnahme gegeben. „Es glaubt doch kein Mensch im Ernst, dass ein Minister oder die Staatskanzlei gesagt hat, diese Maske oder die nicht.“ Zugleich kritisierte Söder, dass einige Politiker die Notlage genutzt hätten, sich persönlich durch Maskengeschäfte zu bereichern.
Ziel des im Dezember 2021 vom Landtag auf Drängen von SPD, Grünen und FDP eingesetzten Ausschusses war und ist es insbesondere, Masken-Geschäfte der Staatsregierung in der Corona-Pandemie sowie mögliche Beteiligungen von Politikern und teils hohe Provisionszahlungen auch an Abgeordnete aufzuklären – wobei die Provisionen von beteiligten Firmen kamen.
Im Zentrum der Maskenaffäre stehen die langjährigen CSU-Abgeordneten Alfred Sauter und Georg Nüßlein, die zu Beginn der Corona-Pandemie für die Vermittlung von Masken-Geschäften üppige Provisionen kassierten. Juristisch sah der Bundesgerichtshof den Tatbestand der Bestechlichkeit nicht als erfüllt – weil die Abgeordneten dazu im Parlament selbst hätten tätig werden müssen. Sauter und Nüßlein betonten stets, in ihren Rollen als Anwälte agiert zu haben. Gleichwohl haben auch CSU-Spitzenpolitiker das Handeln der beiden ehemaligen Kollegen etwa als moralisch verwerflich bezeichnet. (dpa/lby)