Sicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter

Aufgrund des Fortschreitens der Geflügelpest bei Wildvögeln in Bayern hat die Stadt Amberg und das Landratsamt Ambeine Allgemeinverfügung erlassen, die Geflügelhaltern in der Stadt Amberg diverse Sicherheitsmaßnahmen auferlegt.

Die Allgemeinverfügung umfasst weiterhin ein allgemeines Verbot von Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden. Außerdem gilt jetzt ein allgemeines Fütterungsverbot für Wildvögel der Ordnungen Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige und Schreitvögel. Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie auf amberg.de