Immer wieder sind Raser mit dem Doppelten, teils dem Dreifachen der erlaubten Geschwindigkeit im Freistaat unterwegs. Die Statistik weist Hunderte Fälle aus – auch, weil die Polizei ihr Augenmerk auf eine Gruppe von Fahrern ganz besonders richtet.
Die Zahl der illegalen Autorennen auf Bayerns Straßen liegt weiterhin auf hohem Niveau – auch, weil die Polizei vor Kontrollen fliehende Fahrer seit einiger Zeit konsequent dazuzählt. Denn es kommt durchaus häufiger vor, dass die Lenker anhalten sollen – stattdessen aber das Gaspedal durchtreten und teils mit mehr als 150 Sachen durch Ortschaften und über rote Ampeln rasen. So etwas wird inzwischen als «Einzelrennen» gewertet. Doch auch Wettrennen auf den Straßen kommen weiterhin vor. Manchmal verabreden sich gar Sportwagenbesitzer aus dem Ausland, um in Bayern ihre Boliden auszufahren – ungeachtet jeglicher Regeln.
Zwischen Januar und Ende Oktober registrierten die Polizistinnen und Polizisten im Freistaat 469 illegale Kraftfahrzeugrennen, wozu auch Motorradfahrer zählen. Im gesamten Jahr 2021 waren es 555, im Vorjahr mit 560 nahezu ebenso viele, wie das bayerische Innenministerium der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mitteilte. 2019 tauchten in der Statistik nur 294 illegale Rennen auf, 2018 waren es mit 191 noch einmal deutlich weniger.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die aktuellen Zahlen aus der polizeilichen Vorgangsverwaltung stammen, die als dynamische Datenbank primär der Sachbearbeitung dient und nur bedingt für statistische Auswertungen geeignet ist.
Einen „typischen“ Raser gibt es dabei laut Innenministerium nicht. „Anhand der ermittelten Tatverdächtigen ist festzustellen, dass sich diese sowohl aus allen Altersklassen als auch quer durch die Bevölkerung rekrutieren.“ Ein besonderer Zusammenhang mit der Herkunft oder Staatsangehörigkeit sei nicht festzustellen. Auffällig jedoch: In einer nicht repräsentativen Auflistung besonders krasser Fälle findet sich keine einzige Fahrerin.
Grundsätzlich unterscheidet die Polizei drei Formen der verbotenen Rennen. Erstens: Organisierte illegale Rennen mit häufig internationalem Streckenverlauf und zum Teil mehrtägiger Dauer, bei denen Bayern meist als Transitland durchfahren wird. Zweitens: Private illegale Rennen, die häufig sehr kurzfristig abgesprochen werden oder sich spontan durch das Aufeinandertreffen Gleichgesinnter im Straßenverkehr ergeben. Drittens: Sogenannte Einzelrennen, bei denen der Kraftfahrzeugführer zu schnell, grob verkehrswidrig und rücksichtslos unterwegs ist, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.
Beispiele für alle drei Formen gibt es aus dem vergangenen Jahr zuhauf. So rasten zehn Supersportwagen, die überwiegend im europäischen Ausland zugelassen waren, am 6. Mai in der Nähe des niederbayerischen Pocking über die Bundesstraße 12. Obwohl dort nur 100 Stundenkilometer erlaubt sind, fuhren die Fahrer teils mit 180 Sachen über die Bundesstraße und fielen zudem durch eine riskante Fahrweise und gefährliche Überholmanöver auf.
In München bemerkten Polizisten am 26. August zwei Fahrzeuge, deren Fahrer auf den beiden Spuren derselben Richtung nebeneinander fuhren und dann zeitgleich deutlich beschleunigten. Als einer der Fahrer das Blaulicht der Beamten bemerkte, versuchte er mit ungefähr 160 Stundenkilometern zu fliehen, verlor dabei aber die Kontrolle und kollidierte zunächst mit einem Baum, bevor er gegen eine Hauswand prallte.
Alleine viel zu schnell unterwegs war hingegen ein 20-Jähriger, der im Münchner Stadtgebiet mit über 100 Sachen und eingeschaltetem Blaulicht auf dem Dach an einer Zivilstreife vorbeifuhr – und selbst in einer Tempo-30-Zone die Geschwindigkeit nicht drosselte. Ebenfalls bemerkenswert die Flucht eines Wagens Ende Juli: Statt bei einer Kontrolle anzuhalten, beschleunigte der Fahrer innerorts auf über 100 Sachen. Am Steuer: ein 14-Jähriger, neben ihm zwei 18 und 20 Jahre alte Heranwachsende. (dpa)