Im Internet gibt es zwar Schnäppchen, doch manches Angebot ist zu gut, um wahr zu sein. Deswegen sollten Käufer bei allzu großzügigen Offerten ein gesundes Misstrauen an den Tag legen. Und sollte es trotz aller Vorsicht doch zu einem Schaden beim Internetkauf kommen: Grundsätzlich bei der Polizei anzeigen.
Als Käufer im Netz sollte jeder auf die so genannte Anbietertransparenz achten. Vor einem über das Internet beabsichtigten Kaufvertragsabschluss sollten sich jeder Kaufwillige vergewissern, dass folgende Kriterien auf den Seiten des Internet-Shops leicht auffindbar sind.
- – Identität/Anschrift des Anbieters
- – Garantie- und Gewährleistungsbedingungen
- – Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht
- – bestehende Kündigungsfrist
- – Waren- bzw. Dienstleistungsbeschreibung
- – Zeitpunkt über das Zustandekommen des Vertrages
- – Preis der Ware
- – Auszeichnung der Ware in Euro
- – Lieferbedingungen inkl. Versandkosteninformation
- – Zahlungsmodalitäten
- – Vertragsmindestlaufzeiten
- – Gültigkeitsdauer im Falle befristeter Angebote
Sicherheitstipps für Internet-Käufer
- – Informieren Sie sich auf den Internet-Seiten von Verbraucherschutzverbänden, privaten Vereinen oder speziellen Diskussionsforen und Computerzeitschriften über mögliche Risiken.
- – Sorgen Sie vor dem Surfen für eine Basissicherheit. Verwenden Sie einen Virenscanner mit Echtzeitschutz und eine Firewall. Konfigurieren Sie Ihren Browser und Ihr E-Mail-Programm Ihrem persönlichen Sicherheitsbedarf entsprechend.
- – Beachten Sie die Bedienungsanleitungen von Hard- und Software. Dort finden Sie Hilfestellung bei der Konfiguration für sichere Arbeitsumgebungen. Installieren Sie keine Software auf ihrem Rechner, bei der Zweifel an deren Sicherheit (insbesondere Raubkopien) bestehen
- oder die Sie aus unsicherer Quelle (z.B. Tauschbörsen) erhalten haben.
- – Informieren Sie sich als Privatperson so gut es geht über Ihre Geschäftspartner.
- – Prüfen Sie insbesondere solche Angebote genau, bei denen Sie in (finanzielle) Vorleistung treten müssen. Nutzen Sie die Möglichkeiten sicherer Zahlungs- und Kommunikationssysteme. Nehmen Sie entsprechende Schulungsangebote zur Internet-Nutzung wahr (auch über
- Handbücher, Fachzeitschriften, Bankeninformationen u.ä.).
- – Der Zugriff auf die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) muss nicht nur möglich, sondern auch mühelos lesbar, übersichtlich und vor allem einfach abzurufen sein.
- – Neben den im Netz abrufbaren Informationen sollten Sie spätestens bei Auslieferung der Ware die Geschäftsmodalitäten in Textform als Druckversion bzw. auf CD-ROM oder als E-Mail erhalten.
- – Achten Sie auf Ihr Widerrufsrecht. Bei Käufen innerhalb Deutschlands, kann nach den Vorschriften für Fernabsatzverträge fast jeder Kaufvertrag, den Sie mit einem gewerblichen Händler abgeschlossen haben, innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden. Der Verbraucher
- muss seinen Widerruf ausdrücklich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erklären. Die bloße Rücksendung reicht als Widerrufserklärung nicht mehr aus.
- – Die Zwei-Wochen-Frist beginnt, nachdem der Verbraucher die Ware zu Hause erhalten hat. Hat der Verkäufer dem Käufer die Belehrung über sein Widerrufsrecht nicht zukommen lassen, verlängert sich die Frist auf zwölf Monate. Das gilt auch für Waren, die bei Internet-
- Auktionen von Gewerbetreibenden (nicht von Privatpersonen) ersteigert werden.
- – Achten Sie auf die Bezahlmöglichkeiten des Online-Geschäftes. Häufig wird die Zahlung per Vorkasse oder mit Kreditkarte verlangt. Vermeiden Sie solche Zahlungen bei Ihnen unbekannten Shops und bevorzugen Sie Plattformen, auf denen Sie per Rechnung, Überweisung
- oder Bankeinzug bezahlen können. Bei Internet-Auktionen sollten Sie zumindest bei größeren Summen einen Treuhandservice und keinesfalls einen Bargeld-Transferservice nutzen.
- – Informieren Sie sich über Zusatzkosten. Händler aus Nicht-EU-Ländern müssen nur mitteilen, dass Zusatzkosten wie Steuern oder Zoll anfallen können, aber nicht, wie hoch diese im Einzelfall sind. Lediglich die genauen Versandkosten müssen immer genannt werden.
- – Stellen Sie fest, ob Datenschutzbestimmungen beachtet werden. Nach dem Teledienste-Datenschutzgesetz muss der Kunde bei Online-Erfassung seiner Daten ausdrücklich seine Einwilligung erklärt haben, wenn diese Daten anderweitig genutzt werden sollen. Nach deutscher
- Rechtsprechung ist außerhalb bereits etablierter Geschäftsbeziehungen elektronische Werbung per E-Mail, die unaufgefordert zugesandt wird (sog. Spam-Mail), untersagt.
- – Achten Sie auf technische Sicherheit. Anbieter sollten eine verschlüsselte Datenübertragung ermöglichen. Meist geschieht dies mit dem Verschlüsselungsverfahren TLS bzw. SSL: Bei Absendung des Online-Bestellformulars sollte Ihr Internet-Browser eine Meldung anzeigen,
- zum Beispiel „Sie haben ein geschütztes Dokument angefordert“ oder „Sie sind im Begriff, sich Seiten über eine sichere Verbindung anzeigen zu lassen“. Ein „s“ hinter dem „http“ in der Adressleiste und ein kleines geschlossenes Vorhängeschloss im unteren oder oberen
- Bereich des Browsers weisen auf eine sichere Verbindung hin, die mehr Schutz bietet als Standardübertragungen. Auch die Verwendung derartiger Verschlüsselungsverfahren entbindet nicht davon, aktuelle Patches zu installieren und. ggf. erweiterte Sicherheitsfunktionalitäten
- zu nutzen.
Quelle: Polizeiinspektion Amberg, Dominik Lehmeier