Pünktlich zu Halloween warnt die Polizei wieder vor unangemessenen Streichen. In der Nacht von 31. Oktober auf den 1. November ziehen wieder etliche Kinder und Jugendliche von Haus zu Haus und fordern Süßigkeiten.
Wer nichts parat hat, wird am nächsten Morgen oft mit einem schlechten Streich überrascht, wie Glibberschleim im Briefkasten oder Rasierschaum auf Türklinken. „Wer zu Halloween etwas beschädigt, der muss mit einer Strafe rechnen, auch wenn es nur als Scherz geplant war“, sagt Harald Schmidt, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention.
Je nachdem wie groß der Schaden ist, muss sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe gerechnet werden. Deshalb solle man seine Energie und Kreativität lieber in Kostüme und Dekoration stecken, so der Rat der Polizei.