Alle Jahrgänge von 1953 bis 1958 sollten sich sputen. Sie haben nur noch bis zum 19. Juli Zeit ihren Führerschein umzutauschen.
Die Frist ist bereits einmal verlängert worden. Also – falls noch nicht geschehen – schnell noch bis dahin ihren neuen Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle beantragen.
Der Umtausch ist verpflichtend: Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.