In bayrischen Behörden ist „als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen“. Ein Gericht muss nun entscheiden, ob die Vorschrift auch rechtens ist.
Das höchste Verwaltungsgericht im Freistaat befasst sich am Mittwoch (13.30 Uhr) mit dem umstrittenen Kreuzerlass der bayerischen Staatsregierung.
Der religionskritische Bund für Geistesfreiheit hat gegen den Paragrafen 28 der Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern geklagt, in dem es seit 2018 heißt: „Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.“
Im April 2018 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative des damals gerade erst zum Ministerpräsidenten aufgestiegenen Markus Söder (CSU) beschlossen, dass im Eingangsbereich jeder Landesbehörde künftig ein Kruzifix hängen soll. Trotz heftiger Kritik – sogar von den Kirchen, die ihm vorwarfen, das christliche Symbol für Wahlkampfzwecke zu missbrauchen – trat der Erlass im Juni 2018 in Kraft.
Kläger der Aufklärung verpflichtet
Kurz danach reichte der Bund für Geistesfreiheit, der sich als eine der Aufklärung verpflichtete Weltanschauung versteht, Klage gegen den Erlass ein, über die nun verhandelt wird.
„Alle Klägerinnen und Kläger müssen in ihrem Leben eine Behörde aufsuchen oder werden gar dort hingebracht“, hatte die Initiatorin der Klage, Assunta Tammelleo, zum Beschluss des Verwaltungsgerichtes im Juni 2020 gesagt. „Es gibt kaum einen Bereich, in dem die Klägerinnen und Kläger nicht damit konfrontiert sind, dass ihnen das Kreuz als quasi-staatliches Symbol demonstrativ vorgehalten wird.“
Söder selbst hat allerdings inzwischen schon eingeräumt, diesen umstrittenen Erlass zu bereuen. „Manches würde ich heute anders machen, gerade auch in der Form“, hatte er 2020 gesagt. Bayern sei ein „liberal-konservatives“ Land, betonte Söder damals in dem Interview. „Die CSU darf sich nicht auf das Konservative verengen.“ (dpa/lby)