Das war’s mit allen 2G- und 3G-Regeln. Und auch die Maskenpflicht entfällt am Wochenende in vielen Bereichen. Die Staatsregierung kann erst einmal nur noch appellieren und Empfehlungen aussprechen.
Viele haben auf diesen Moment gewartet, andere erfüllt er aber auch mit gewisser Sorge: In der Nacht auf Sonntag laufen auch in Bayern die allermeisten Corona-Beschränkungen aus.
Konkret heißt das: Von Sonntag (3. April) an gibt es bayernweit keinerlei 2G- oder 3G-Zugangsregeln mehr – auch Ungeimpfte haben damit ohne Test wieder Zugang zu allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Nur in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen müssen Besucher und Beschäftigte tagesaktuelle beziehungsweise regelmäßige Tests machen. Auch in Schulen und Kitas wird – zunächst bis Ostern – weiter getestet. In den Kitas, die geöffnet haben, auch in den Osterferien. Wie es danach weitergeht, muss das Kabinett noch entscheiden.
Eine FFP2-Maskenpflicht gilt von Sonntag an nur noch im öffentlichen Nahverkehr, in Arztpraxen, Krankenhäusern, in Pflegeheimen, Flüchtlingsunterkünften und ähnlichen „vulnerablen Einrichtungen“. Überall sonst entfällt die Maskenpflicht, etwa im Einzelhandel, in Freizeiteinrichtungen aller Art, aber auch in sämtlichen Schulen.
Die Staatsregierung empfiehlt allerdings, in Innenräumen auch weiterhin Masken zu tragen, etwa im Handel, in Freizeiteinrichtungen, aber auch in Schulen, außer im Klassenzimmer.
Das Auslaufen der strikten Corona-Regeln entspricht den Vorgaben im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz, das die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP in Berlin gegen viele Widerstände durchgesetzt hatten. Nach dem Auslaufen einer Übergangsfrist am 2. April können die Länder nur noch unter bestimmten Voraussetzungen strengere Regeln beschließen, nämlich wenn in einer „Gebietskörperschaft“ eine gefährlichere Virusvariante auftaucht oder eine Überlastung der Klinikkapazitäten droht. Das hat die Staatsregierung verneint – und darauf verzichtet, ganz Bayern oder auch nur einzelne Regionen zu Hotspots zu erklären. (dpa/lby)