Im Landkreis Neustadt an der Waldnaab gilt ab Montag, den 04.10.2021, wieder die 3-G-Regel.
Drei Tage in Folge wurde mit Samstag der Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern überschritten. Somit müssen ab Montag alle Ungeimpften wieder einen negativen Test vorlegen, wenn sie z.B. öffentliche Räumlichkeiten wie Fitnessstudios, Bibliotheken oder Museen betreten oder eine Dienstleistung mit körperlicher Nähe in Anspruch nehmen wollen.