Die vom Bayerischen Ministerrat beschlossene Testnachweispflicht für nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung gilt ab dem kommenden Montag, 20. September 2021. „Damit erhöhen wir in unseren Kitas und Heilpädagogischen Tagesstätten die Sicherheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Kinder und ihre Eltern“, so Bayerns Familienministerin Carolina Trautner.
Die Beschäftigten müssen sich dreimal pro Woche testen. Neben den eigenen Beschäftigten der Einrichtungen gilt die Pflicht auch für Beschäftigte von externen Partnern, die während des Betriebs in der Einrichtung tätig werden. Das sind zum Beispiel Beschäftigte von Frühförderstellen, Musikschulen oder Reinigungsfirmen. Beschäftigte, die den notwendigen Testnachweis nicht erbringen, dürfen die Einrichtung nicht betreten. Der Freistaat stellt den Einrichtungen weiterhin für all ihre Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung. Damit können sich auch geimpfte oder genesene Beschäftigte weiterhin freiwillig testen. Über Details zur Durchführung wurden die Kindertageseinrichtungen mit einem Newsletter am Donnerstag, 16. September 2021, informiert.
Die Testnachweispflicht gilt nicht für Eltern, die ihre Kinder bringen oder abholen oder ein Tür-und-Angel-Gespräch mit dem Erziehungspersonal führen. Unberührt von der Testnachweispflicht bleibt die Maskenpflicht. Bayerns Familienministerin Carolina Trautner betont die zentrale Zielsetzung, die Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen als Bildungsorte offenzuhalten: „Es sind weiterhin nur sehr wenige Kindertageseinrichtungen in Bayern von Schließungen betroffen. Kinder brauchen Kinder, Eltern brauchen Kinderbetreuung und die Beschäftigten brauchen größtmöglichen Schutz. Die Testnachweispflicht ist ein wichtiger Baustein für eine sichere Kindertagesbetreuung.“
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales – Pressesprecher: Sebastian Kraft