Bei einer verendeten Graugans im Landkreis Cham ist das Geflügelpest-Virus nachgewiesen worden. In einem größeren Abschnitt des Regentales von Cham bis Roding sei eine Aufstallungspflicht für Hausgeflügel angeordnet worden, teilte das Landratsamt am Freitagabend mit. Es wurde eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die am Samstag in Kraft trete. Sie gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Hobbyzüchter und Privatpersonen, die Geflügel halten.
Die Infektionskrankheit tritt seit November in Bayern auf. Fälle gab es zuletzt etwa in den Landkreisen Starnberg, Passau, Bayreuth, Haßberge, Landsberg am Lech, Weißenburg-Gunzenhausen, Neuburg-Schrobenhausen und Erlangen-Höchstatt.
Die Tierseuche kommt vor allem bei Wasservögeln vor. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet – teilweise bis zu 100 Prozent. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird daher staatlich bekämpft. (dpa/lby)