In Weiden gelten ab Donnerstag neue Coronamaßnahmen.
Entgegen dem landesweiten Trend bleiben die Infektionszahlen hoch. Deshalb wird in einer neuen Allgemeinverfügung die Maskenpflicht ausgeweitet. Ab Donnerstag gilt die Pflicht zur Mund-Nasenbedeckung in der Innenstadt ganztags an allen Tagen der Woche. Die Fußgängerzone darf also zu egal welchem Zeitpunkt nur noch mit Maske betreten werden. Das gilt auch für Radfahrer. Und auch auf den Spielplätzen gilt dann eine Maskenpflicht. Ausgenommen sind hier nur Kinder unter sechs Jahren. In den Geschäften und für Kunden des Wochenmarkts gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske.
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