Große Supermärkte und Drogerien dürfen in Bayern wieder ihr gesamtes Sortiment verkaufen. Nachdem das Augsburger Verwaltungsgericht mehrere Verkaufsverbote für Teilsortimente gekippt hatte, hat auch das bayerische Gesundheitsministerium seine Vollzugshinweise zu den Corona-Regeln angepasst. Das bestätigte ein Ministeriumssprecher am Donnerstag. Zunächst hatte der „Donaukurier“ über die Änderung berichtet.
Zuvor hatten große Supermärkte und Einzelhändler in mehreren bayerischen Städten Regale mit Artikeln wie Spielwaren, Sportkleidung oder Haushaltswaren absperren müssen. Bei den Verkaufsverboten hatten sich die Kommunen auf Vollzugshinweise des Gesundheitsministeriums zu den Corona-Regeln berufen.
Nach dem ersten Beschluss des Augsburger Verwaltungsgerichts bat die Stadt Kempten das Gesundheitsministerium daher, seine Erläuterungen zu prüfen und gegebenenfalls bei der Verordnung nachzubessern. Das Ministerium änderte stattdessen seine Vollzugshinweise, auf deren Grundlage die Stadt Kempten das Verkaufsverbot erlassen hatte.
Damit dürfen Mischbetriebe wie große Supermärkte und Drogerien in Bayern alles anbieten, was nicht über ihr übliches Sortiment hinausgeht. Geschäfte, die im Schwerpunkt Waren anbieten, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, bleiben nach Angaben des Gesundheitsministeriums aber weiter geschlossen. (dpa/lby)