Im Landkreis Tirschenreuth gelten seit Samstag, 02. Januar 2021, weitere Einschränkungen, da der Inzidenzwert von 300 überschritten wurde.
Unter anderem sind Versammlungen auf maximal 10 Teilnehmer und eine Dauer von 60 Minuten beschränkt. In Krankenhäusern, Alten- und Behindertenheimen besteht jetzt ein komplettes Besuchsverbot, das Ausnahmen nur in Sonderfällen zulässt.
Die neue Allgemeinverfügung gilt vorerst bis einschließlich 10. Januar, Verstöße dagegen werden mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro geahndet. Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landkreises Tirschenreuth eingesehen werden.