Bekanntmachung
Das Robert-Koch-Institut hat am Sonntag, den 13.12.2020 festgestellt, dass im Gebiet der Stadt Weiden i.d.OPf., sowie der Landkreis Neustadt an der Waldnaab, der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten wurde. Deshalb gilt ab Montag, 14.12.2020 gem. § 25 der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Folgendes:
1. Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung untersagt, es sei denn, dies ist begründet aufgrund
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2. Abweichend von § 12 Abs. 4 sind Märkte zum Warenverkauf mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte untersagt. |
3. An allen Schulen nach § 18 Abs. 1 Satz 1 findet ab der Jahrgangsstufe acht mit Ausnahme der jeweils letzten Jahrgangsstufe und der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung kein Unterricht in Präsenzform statt. |
4. Abweichend von § 20 Abs. 3 und 4 sind der Unterricht an Musikschulen und Fahrschulunterricht in Präsenzform untersagt. |
Die vorgenannten Regelungen bleiben wirksam, bis sie von der Stadt Weiden i.d.OPf. / Landratsamt Neustadt an der Waldnaab aufgehoben werden. Quelle: Stadt Weiden – Rechts- und Ordnungsamt / Landratsamt Neustadt an der Waldnaab
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