Spaziergänger dürften es in Neustadt/WN schon gesehen haben: Ausgerechnet zur größten Hitze sind jetzt die Zugänge zur Waldnaab in der Freizeitanlage gesperrt worden. Dort steht ein Holzzaun.
Hintergrund der Sperre ist ein Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2017. Die Auswirkungen werden aber erst nach und nach klar. Das Urteil besagt, dass Anlagen – wie eben die Treppen an der Naab – den Anschein erwecken, es gebe einen Badebetrieb und damit müsste eine Aufsicht gestellt werden. Erfolgt das nicht, muss die Kommune bei Unfällen haften. Neustadts Bürgermeister Dippold nennt das Ganze „sinnbefreit“. Denn verboten ist das Baden nicht.