Ein Bienenstand im Landkreis Cham ist von der Amerikanischen Faulbrut betroffen. Jetzt gelten dort strenge Vorschriften.
Im Landkreis Cham ist ein Fall von Amerikanischer Faulbrut bei Bienen aufgetreten. Wie das Landratsamt Cham mitteilte, wurde der Erreger in einem Bienenstand in der Gemeinde Wald nachgewiesen. Der Befund sei am Mittwoch vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Erlangen bestätigt worden. Für Menschen besteht demnach keine Gefahr; Honig kann weiterhin verzehrt werden.
Zur Eindämmung der Krankheit und Verhinderung einer weiteren Ausbreitung wurden um den betroffenen Bienenstand strenge Maßnahmen ergriffen. Ein Sperrbezirk mit einem Radius von etwa 4,5 Kilometern wurde vom Landratsamt um den Ausbruchsort festgelegt, der Teile der Gemeinden Falkenstein, Wald und Zell umfasst.
Im Sperrbezirk besteht nun eine Untersuchungspflicht für alle Bienenvölker. Zudem ist es untersagt, Bienenvölker oder Bienen von ihrem Standort zu entfernen. Auch dürfen keine Bienenprodukte oder -gerätschaften aus dem Bereich entfernt werden. Bienenhalter im Sperrbezirk sind verpflichtet, ihre Bienenstände beim Landratsamt Cham zu melden. (dpa/lby)