Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat nach dem Angriff auf den sächsischen SPD-Europapolitiker Matthias Ecke ein verschärftes Vorgehen gegen Hass und Hetze im Netz angekündigt. „Wir werden vor allem bundesseitig die politische Arbeit verstärken müssen gegen die extremen Ränder, gegen das, was an Hass und Hetze im Netz ist. Dort brauchen wir verschärftes Vorgehen, damit eben aus so einer verbalen Gewalt keine tatsächliche Gewalt wird“, sagte Faeser am Dienstagabend bei einem Termin in der Grenzkontrollstelle in Waidhaus an der tschechischen Grenze.
Am Dienstag will sie die Konsequenzen aus der Tat mit den Länder-Innenministern beraten. Es brauche zudem mehr Polizeipräsenz. Das sei vor allem ein Part der Länder, die man dabei unterstützen werde, sagte Faeser weiter. Die Bundesinnenministerin und die Länder-Ressortchefs wollen sich am Dienstagabend in einer Videokonferenz zusammenschalten. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Brandenburgs Ressortchef Michael Stübgen (CDU), hatte nach einem Vorschlag von Faeser dazu eingeladen.
Die Bundesinnenministerin unterstrich weiter, die Grenzkontrollen seien im Kampf gegen illegale Migration und Schleuserkriminalität erfolgreich. Wenn der Migrationsdruck ebenso wie die Schleuserkriminalität anhalte, werde sie die Kontrollen weiter verlängern. Dies müsse aber stets sorgfältig abgewogen und begründet werden. Es gehe immer nur um eine Verlängerung um sechs Monate. Faeser kündigte erneut an, dass es zur Fußball-Europameisterschaft im Sommer zeitweilige Kontrollen an allen deutschen Grenzen geben werde.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte der Zeitungsgruppe „Münchner Merkur/tz“, man müsse über den Schutz von Politikern sprechen, dies sei aber Sache der Länder. „Wie genau das Bundesinnenministerium aktuell dazu beitragen will, bleibt völlig ungewiss.“ Unter anderem müssten im Internet Hass und Hetze wirksam bekämpft werden – hier aber sperrten sich Teile der Bundesregierung gegen den erforderlichen Zugriff auf IP-Adressen. Der Europäische Gerichtshof habe vor einer Woche nochmals klargestellt, dass eine IP-Speicherung zur Bekämpfung allgemeiner Kriminalität zulässig sein könne. (dpa)