Bei einer Betriebsprüfung in einer Bäckerei im Landkreis Cham deckte das Gewerbeaufsichtsamt fehlende Prüfnachweise für den Explosionsschutz einer Mehlsiloanlage auf. Trotz Aufforderung zur Überprüfung und der Androhung eines Zwangsgeldes setzte der Betreiber den Betrieb fort.
Nach einer Nachkontrolle wurde das Zwangsgeld von 5.000 Euro fällig. Erst nach der Androhung eines erhöhten Zwangsgeldes kam der Bäcker der Prüfpflicht nach. Die Anlage ist nun geprüft und sicher. Das Gewerbeaufsichtsamt warnt vor den Gefahren von Mehlstaub, der explosiv sein kann.