Trotz Überschreitung der Grenzwerte hat die Stadt München das Diesel-Fahrverbot bislang nicht verschärft. Jetzt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein eindeutiges Urteil gesprochen.
Die Stadt München muss nach einem Gerichtsurteil das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verschärfen. An zwei Hauptverkehrsstraßen, an denen auch im vergangenen Jahr die Grenzwerte für das giftige Abgas Stickstoffdioxid überschritten worden seien, müssten schnelle Maßnahmen ergriffen werden, die zu einer signifikanten Unterschreitung der Werte führten, urteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Donnerstag in München.
Ob dafür eine zonale oder eine streckenbezogene Verschärfung des bereits bestehenden Fahrverbots für ältere Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und schlechter nötig ist, überließ das Gericht der anstehenden Entscheidung des Stadtrats – gleichwohl gab der Senat dem Gremium als „Leitplanke“ mit, dass ein streckenbezogenes Fahrverbot für Euro 5 wohl kaum umzusetzen und vor allem zu kontrollieren sei.
Seit Februar 2023 dürfen Dieselfahrzeuge mit der Norm Euro 4 und schlechter bis auf einige Ausnahmen etwa für Anwohner und Lieferverkehr nicht mehr auf dem Mittleren Ring der Landeshauptstadt und innerhalb dieses Bereichs fahren. Eigentlich hätte das Dieselfahrverbot ab Oktober 2023 auch auf Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet werden sollen, ab April 2024 sollten als letzter Schritt noch die allgemeinen Ausnahmen entfallen. Doch der Stadtrat hatte die Stufe 2 vorerst bis Mai ausgesetzt und Stufe 3 ganz aufgehoben. Dagegen hatten die Deutsche Umwelthilfe und der Verkehrsclub Deutschland geklagt. (dpa/lby)