Waffen sind gefährlich. Noch gefährlicher wird es, wenn sie in die falschen Hände geraten. Insbesondere bei Rechtsextremisten konnten Bayerns Behörden viele Schusswaffen aus dem Verkehr ziehen.
Bayerns Waffenbehörden haben im vergangenen Jahr von Extremisten 145 Waffen entzogen. „Waffen in den Händen von Extremisten stellen eine enorme Gefahr für unser aller Sicherheit dar“, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Dienstag in München. Insgesamt seien von den Behörden 84 Personen mit extremistischen Bezügen entwaffnet und 47 Waffenbesitzverbote verhängt worden.
Herrmann lobte die Arbeit der Waffenbehörden, die Zahlen dokumentierten, wie ernst die Mitarbeiter ihre Arbeit nähmen und die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern prüften. „Statt immer neue Verschärfungen des Waffengesetzes zu fordern, setzen wir das bereits vorhandene Instrumentarium konsequent ein“, betonte er.
Für das Waffenrecht sind in Bayern die Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Diese haben den Angaben zufolge gegen 53 Personen mit extremistischen Bezügen den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse ausgesprochen, zudem seien 31 weitere Personen dem Widerruf zuvorgekommen, indem sie ihre Erlaubnisse und Waffen freiwillig abgegeben hätten. Insgesamt konnten auf diesen Wegen 145 Waffen entzogen werden.
In neun Fällen seien Anträge auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen extremistischer Bezüge der Antragsteller abgelehnt worden, zwei Anträge seien ferner wegen der zu erwartenden negativen Entscheidung zurückgenommen worden.
Das rechtsextremistische Personenpotenzial in Bayern belief sich laut Verfassungsschutz Ende 2022 auf insgesamt 2590 Personen. Davon sind 1070 als gewaltorientiert zu bezeichnen, 690 werden der Gruppe der Neonazis zugerechnet.
Die Mehrzahl der Entwaffneten gehörte laut Herrmann der waffenaffinen rechtsextremistischen Szene (26 Personen), der sogenannten Reichsbürger- und Selbstverwalterbewegung (39 Personen) sowie dem Bereich „Delegitimierung des Staates“ (4 Personen) an. Zudem hätten die Waffenbehörden gegen fünf Erlaubnisinhaber mit Bezügen zum „Auslandsbezogenen Extremismus“ und sieben Personen aus dem Bereich „Islamismus“ einen Widerrufsbescheid erlassen; drei weitere Personen seien anderen extremistischen Szenen zuzuordnen.
Ziel sei es, Extremisten aller Art den Zugang zu Waffen zu verwehren, so Herrmann. „Die bayerischen Waffenbehörden prüfen daher jeden Verdachtsfall und schöpfen die rechtlichen Möglichkeiten aus, um dieses Ziel zu erreichen.“ Nach dem Waffengesetz führt regelmäßig bereits die Mitgliedschaft in einer extremistischen Vereinigung dazu, dass ein Antrag auf waffenrechtliche Erlaubnis abgelehnt und ein Verfahren zum Entzug einer vorher erteilten Erlaubnis eingeleitet wird. Um extremistische Bezüge zu erkennen, sind die Waffenbehörden gesetzlich verpflichtet, eine Auskunft des Verfassungsschutzes einzuholen. (dpa/lby)