Im Prozess um den fast tödlichen Messerangriff auf einen jungen Mann ist für den Beschuldigten die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und in einer psychiatrischen Einrichtung angeordnet worden. Die Richter am Landgericht Regensburg werteten die Tat am Freitag als versuchten Totschlag. Die Staatsanwaltschaft war von einem versuchten Mord ausgegangen.
Der 25-Jährige gilt aufgrund seines Drogenkonsums als schuldunfähig. Sollte der Beschuldigte die Entziehung erfolgreich abschließen, könnte die Unterbringung in der Psychiatrie zur Bewährung ausgesetzt werden, so der Vorsitzende Richter Michael Hammer.
Nach Überzeugung des Gerichts attackierte der Beschuldigte im Dezember 2022 seinen 20 Jahre alten Nachbarn unvermittelt in dessen Wohnung mit einem Messer und einem Hammer. Er behauptete dabei, Geld zu brauchen, weil sonst seine Familie getötet würde.
Das Opfer erlitt eine „Vielzahl grausamster Verletzungen“, wie der Vorsitzende Richter sagte. Der 20-Jährige ist seit der Tat schwerst traumatisiert, von Narben gezeichnet und muss eine Handschiene tragen. Der Beschuldigte soll seit seiner Jugend harte Drogen konsumiert haben. Mehrere Entziehungskuren schlugen bislang fehl. Die Richter halten nun aber eine erfolgreiche Entzugstherapie bei dem Beschuldigten für möglich. (dpa/lby)