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In Furth im Wald kontrollierte die Bundespolizei in der Nacht auf Freitag einen 27-jährigen Mann kurz vor seiner Ausreise nach Tschechien. Dabei stellten die Beamten fest, dass der Mann einen Dolch mit sich führte, was nach dem deutschen Waffengesetz grundsätzlich verboten ist.
Das doppelseitig geschliffene Messer hatte eine Klingenlänge von 14,5 Zentimetern und wurde von den Beamten sichergestellt. Für das illegale Mitführen des Dolchs erhielt der 27-Jährige eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Bundespolizei erhob zudem eine Sicherheitsleistung in Höhe von 75 Euro. Der Dolch wurde in amtliche Verwahrung genommen.