Bayern hat ein neues Radgesetz: Mit der Mehrheit von CSU und Freien Wählern hat der Landtag am Mittwochabend den von den Koalitionsfraktionen ausgearbeiteten Gesetzentwurf beschlossen.
Bis 2030 sollen demnach 1500 Kilometer neue Radwege und ein landesweit durchgängiges Radverbindungsnetz entstehen. Ferner setzt das Gesetz auf mehr Verkehrssicherheit, eine zentralisierte Planung von Infrastrukturprojekten und eine günstigere Mitnahme des Fahrrads im Schienenpersonenverkehr für einen Euro pro Fahrt und Fahrrad.
CSU und Freie Wähler standen bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs unter besonderem Handlungsdruck: Mehr als 100 000 Unterstützer hatten zuvor für ein Rad-Volksbegehren unterschrieben – das am Ende vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof aber gestoppt wurde. Die obersten bayerischen Richter befanden den Gesetzentwurf der Initiatoren für unzulässig, weil einige der geforderten Regelungen in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes eingreifen würden. Auch eine teilweise Zulassung des Volksbegehrens lehnte das Gericht ab.
Die Initiatoren des Volksbegehrens kritisierten kurz vor dem Landtagsbeschluss, dass der Gesetzentwurf der Koalition ohne Beteiligung von Verbänden eiligst geschrieben worden sei. Und er reiche nicht aus, um den Radverkehr in Bayern sicherer zu machen.
„Zwar hat der Druck, mit dem wir die Schnecke CSU angeschoben haben, dazu geführt, dass nun endlich auch Bayern ein Radgesetz bekommt“, sagte die Beauftragte des Volksbegehrens, Bernadette Felsch. „Doch glücklich sind wir nicht, weil das einzig konkrete Ziel für die Radinfrastruktur lautet: 1500 Kilometer neue Radwege bis 2030.“ Das entspreche im Schnitt 91 Metern pro Jahr und Gemeinde, rechnete sie vor. „In diesem Schneckentempo hätte Bayern erst 2160 ein Radverkehrsnetz. Damit bleiben wir sogar hinter den Zielen des Radverkehrsprogramms Bayern 2025 zurück“, argumentierte Felsch. (dpa/lby)