Eine Hochzeit mit Schüssen aus einer Schreckschusswaffe zu begleiten, hat jetzt Konsequenzen für die Schützen.
Im Februar war es zu dem Vorfall im Weidener Hammerweg gekommen. Dort hatten zwei Hochzeitsgäste auf öffentlichem Grund in die Luft gefeuert. Die Schützen konnten jetzt ermittelt werden.
Gegen die Beiden wurde nun jeweils ein Strafbefehl wegen unerlaubten Besitzes und unerlaubten Führens einer Schusswaffe erlassen – das Ganze mit einer saftigen Geldstrafe im mittleren dreistelligen und im unteren vierstelligen Bereich.