Das Verfahren um den versuchten Brandanschlag auf die Synagoge im oberfränkischen Ermreuth geht in die nächste Instanz. Der Angeklagte habe gegen das Urteil über seinen Verteidiger Berufung eingelegt, teilte eine Sprecherin des Amtsgerichts Bamberg am Mittwoch mit.
Das Gericht hatte den 22-Jährigen am 26. Mai zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren wegen versuchter schwerer Brandstiftung und gemeinschädlicher Sachbeschädigung verurteilt. Der Richter hatte dem Angeklagten eine seit Jahren bestehende rechtsextreme Gesinnung attestiert. Er sei sich der Konsequenzen seiner Tat trotz eines erheblichen Alkoholkonsums bewusst gewesen und das Urteil solle insofern auch ein deutliches Zeichen setzen, hieß es zur Begründung.
Der junge Mann hatte vor Gericht erklärt, eine rechtsradikale Gesinnung zu haben, und eingeräumt, in der Nacht auf Neujahr 2023 in betrunkenem Zustand eine Scheibe der Synagoge eingeschlagen zu haben. Ein Überwachungsvideo zeigt, wie er daraufhin mehrfach versuchte, ein Feuerwerk anzuzünden und es in die Synagoge zu werfen. Als das nicht gelang, ging er schließlich weiter. In dem Gebäude befanden sich zu dieser Zeit keine Menschen, es entstand ein Schaden in Höhe von rund 1600 Euro. Der Vorfall hatte weit über die Gemeinde hinaus für Empörung gesorgt. Ermreuth ist ein Ortsteil von Neunkirchen am Brand im Landkreis Forchheim. (dpa)