Knapp zwei Wochen vor der Gerichtsentscheidung zum Radentscheid legen CSU und Freie Wähler ihren Entwurf für ein Fahrradgesetz vor. Den Initiatoren des Volksbegehrens geht das Papier nicht weit genug.
Gute Nachrichten für Radfahrer in Bayern: Bis 2030 sollen 1500 Kilometer neue Radwege und ein landesweit durchgängiges Radverbindungsnetz entstehen. Dies sieht der Entwurf des Radgesetzes vor, den die Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern am Montag in München vorgestellt haben. Ferner setzt das Gesetz auf mehr Verkehrssicherheit, eine zentralisierte Planung von Infrastrukturprojekten und eine günstigere Mitnahme des Fahrrads im Schienenpersonenverkehr für einen Euro pro Fahrt und Fahrrad. Das Gesetz soll bereits am Dienstag im Landtag diskutiert werden.
„Mit dem Radgesetz fördern wir den systematischen und zügigen Ausbau der Radinfrastruktur in Bayern. Mobilität wird dadurch bayernweit nachhaltiger und sicherer“, sagte CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer. Gleichzeitig stünde der Freistaat den Kommunen nicht nur finanziell, sondern auch beratend bei der Planung und dem Bau zur Seite. Sofern der Landtag das Gesetz annehme, werde dies nicht billig für das Land.
„Wir wollen, dass deutlich mehr Menschen als bisher das Fahrrad als günstiges und klimafreundliches Verkehrsmittel nutzen – in der Stadt und auf dem Land“, betonte auch Freie-Wähler-Fraktionschef Florian Streibl. Mit dem Radgesetz würden die Grundlagen für eine umfassende Modernisierung der bestehenden Straßenverkehrskonzepte und der Grundstein für zeitgemäße Fortbewegungsstrukturen geschaffen. „Außerdem konnte unsere Fraktion erwirken, dass eine auskömmliche finanzielle Unterstützung der Kommunen durch Förderprogramme sichergestellt wird.“
Wie hoch die Kosten für die Maßnahmen konkret sein werden, ist laut Gesetzentwurf noch nicht klar zu sagen: „Für die Jahre 2024 bis einschließlich 2030 ergibt sich nach erster Abschätzung ein Finanzbedarf von rund 560 Millionen Euro zur Umsetzung der Maßnahmen des Gesetzes beziehungsweise rund 80 Millionen Euro pro Jahr“, heißt es im Entwurfstext. Im Falle einer Ausweitung von Kapazitäten im Schienenverkehr würden auch dort höhere Ausgaben hinzukommen.
Die Staatsregierung steht in Sachen Radgesetz im Wahljahr unter besonderem Handlungsdruck. Am 7. Juni will der bayerische Verfassungsgerichtshof entscheiden, ob das von mehr als 100.000 Unterstützern beantragte Rad-Volksbegehren im Freistaat rechtlich zulässig ist. Von der Entscheidung hängt ab, ob die Initiatoren sozusagen die nächste Runde erreichen und es ein bayernweites Volksbegehren gibt. Die Staatsregierung hält das Volksbegehren rechtlich für unzulässig.
„Wir kritisieren, dass parallel zur laufenden Gerichtsverhandlung schnell ein zweiter Radgesetzentwurf vorgelegt wird und dass der Radentscheid Bayern – im Gegensatz zu den Radentscheiden in Berlin und NRW – nicht an der Erarbeitung des angestrebten Radgesetztes beteiligt wurde“, sagte Bernadette Felsch, Beauftragte des Volksbegehrens und Vorsitzende des ADFC Bayern. Generell sei es aber als erster Erfolg des Radentscheids zu werten, dass Bayern nun ein Radgesetz bekomme, auch wenn die vorgesehenen Mittel im Vergleich zum Straßen- und Schienenverkehr nur marginal seien.
Leider bleibe der Gesetzentwurf an vielen Stellen zu vage und hinter dem Gesetzentwurf des Bündnisses Radentscheid zurück. So fehle ein konkretes Ziel zur Steigerung des Radverkehrsanteils abseits des Ziels, 1500 Kilometer Radwege bis 2030 neu zu bauen. „Das wären 91 Meter pro Jahr und Gemeinde. Damit gäbe es auch noch 2030 an nur 30 Prozent der Kilometer von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen Radwege. Bei diesem Tempo dauert es bis etwa 2160, bis Bayern ein sicheres Radwegenetz hat“, betonte Felsch.
Nach Angaben der Staatsregierung umfasst das Bayernnetz für Radler derzeit landesweit etwa 125 Themenrouten auf einer Gesamtlänge von rund 9000 Kilometern. Für die Strecken, die zum Bayernnetz für Radler gehören, gelten einheitliche Qualitätskriterien. So erfolgt die Routenführung beispielsweise verkehrssicher über eigenständige Radwege, landwirtschaftliche Wege oder wenig befahrene Straßen.
Landesweit hat Bayern laut der bundesweiten Studie Mobilität in Deutschland einen Radverkehrsanteil von gerade einmal elf Prozent bezogen auf die Zahl der zurückgelegten Wege. Das Verkehrsministerium beziffert auf seiner Internetseite das Ziel, dass bis 2025 in Bayern 20 Prozent aller Wege mit dem Fahrrad zurückgelegt werden sollen. (dpa/lby)