Schmerzensgeld abgewiesen: Peggys Mutter legt Berufung ein

Der Tod der damals neun Jahre alten Peggy beschäftigt auch nach mehr als 20 Jahren die Gerichte. Ihre Mutter fordert von einem ehemaligen Verdächtigen Schmerzensgeld – nun in zweiter Instanz.

Die Mutter der über viele Jahre verschwundenen und schließlich tot gefundenen Peggy Knobloch aus Oberfranken kämpft weiter vor Gericht um Schmerzensgeld. Gegen die Abweisung ihrer Klage durch das Landgericht Hof hat die Frau Berufung eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch in Hof mitteilte. Damit muss sich nun das Oberlandesgericht Bamberg mit der Klage beschäftigen.

Das damals neun Jahre alte Mädchen war im Mai 2001 auf dem Heimweg nach der Schule im oberfränkischen Lichtenberg (Landkreis Hof) spurlos verschwunden. Erst 2016 wurde Peggys Leiche in einem Waldstück in Thüringen an der Grenze zu Bayern entdeckt. Ein Täter ist bis heute nicht überführt.

In einem Zivilverfahren fordert die Mutter der toten Peggy von einem ehemaligen Verdächtigen 75 000 Euro Schmerzensgeld. Sie begründet dies damit, dass sie seinetwegen 15 Jahre lang im Unklaren über den Verbleib ihres Kindes gewesen sei und dadurch psychische Beeinträchtigungen erlitten habe. Für jedes Jahr der Ungewissheit will sie 5000 Euro.

Der beklagte Mann hatte 2018 bei Vernehmungen unter Druck der Polizeibeamten angegeben, Peggys Leiche im Mai 2001 in ein Waldstück geschafft zu haben, diese Aussage aber später widerrufen. Auch im Schmerzensgeld-Verfahren verwies er darauf, dass seine Angaben falsch gewesen und nur unter Druck entstanden seien. Eine Zivilkammer am Landgericht Hof hatte die Klage der Frau Ende Mai deshalb als unbegründet abgewiesen. (dpa)