Er soll versucht haben, einen Mitbewohner in einem Wohnheim in Regenstauf zunächst mit einem Backstein angegriffen und ihn anschließend mit einem Messer verletzt zu haben.
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Regensburg hat jetzt entschieden, dass der 22-Jährige nicht in Sicherheitsverwahrung, sondern in eine psychiatrische Einrichtung muss. Der junge Mann leide an einer paranoiden Schizophrenie und muss daher stationär untergebracht werden, so das Gericht.
In der Tatnacht soll der Beschuldigte auf einen 24-jährigen Mitbewohner losgegangen sein, der gerade in seinem Bett lag. Er hatte versucht, dem Opfer mit einem Pflasterstein auf den Kopf zu schlagen. Nachdem das erfolglos blieb, stieß der junge Mann vier Mal mit einem Messer auf sein Opfer ein.