Zwei Fälle von Sozialbetrug beschäftigten die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg.
Im ersten Fall wurde eine Transportunternehmerin aus dem Landkreis Regensburg zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt. Die Geschäftsfrau beschäftigte fast ein Jahr Arbeitnehmer, ohne diese ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungen anzumelden. Der entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 10.000 Euro.
Auch im zweiten Fall zahlte ein Transportunternehmer aus dem Raum Regensburg seinen Beschäftigten den Lohn komplett oder teilweise schwarz aus. Durch diese Verhaltensweise ersparte sich der Geschäftsmann Sozialabgaben in Höhe von ca. 27.000 Euro. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Firmeninhaber daher zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro.
Neben den Geldstrafen müssen die Beschuldigten auch für den entstandenen Schaden sowie für die Verfahrenskosten aufkommen.