Prozess: Männer sollen Geldautomaten gesprengt haben

Vier Männer sind am Landgericht Hof angeklagt, weil sie einen Geldautomaten gesprengt und mehr als 12.000 Euro gestohlen haben sollen. Sie sollen Teil einer größeren Bande gewesen sein.

Wegen der Sprengung eines Geldautomaten müssen sich vier Männer vor dem Landgericht Hof verantworten. Die Angeklagten hätten sich mit weiteren, bisher unbekannten Tätern zu einer Bande zusammengeschlossen und von den Niederlanden aus geplant, mehrere Bankautomaten in Deutschland zu sprengen und das Geld für sich zu behalten, heißt es in der Anklage.

Am frühen Morgen des 10. März 2024 sollen sie in Konradsreuth (Landkreis Hof) einen Geldautomaten mit Brecheisen aufgebrochen, darin selbstgebaute Sprengsätze angebracht und diese zum Detonieren gebracht haben. Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge befanden sich etwa 33.000 Euro im Geldautomaten, von denen die Männer demnach 12.370 Euro stahlen.

Ein Teil des Geldes habe sich verfärbt, weil in dem Automaten eine Farbpatrone angebracht war, um derartige Überfälle zu verhindern. Nach Angaben der Ermittler wurde auch das Gebäude beschädigt. Insgesamt sollen die mutmaßlichen Täter einen Sachschaden von mindestens 34.000 Euro angerichtet haben.

Mehrere Personen mussten in Sicherheit gebracht werden

Insgesamt mussten acht Personen, die in der Nachbarschaft der Bank wohnten, in Sicherheit gebracht werden. Drei Bewohner der Wohnungen über der Filiale erlitten laut Staatsanwaltschaft Angstzustände, zwei von ihnen waren demnach für mehrere Tage arbeitsunfähig.

Nach der Tat flüchteten die Täter nach Angaben der Ankläger mit einem Auto in Richtung der Autobahn 9. Kurz vor der Auffahrt sollen sie einen Wildhasen angefahren und anschließend versucht haben, zu Fuß zu einer Scheune zu flüchten, um sich darin zu verstecken. Dabei nahmen Polizeibeamte sie fest.

Die vier Männer müssen sich seit Dienstag wegen schweren Bandendiebstahls in Tateinheit mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, Zerstörung von Bauwerken und gefährlicher Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen vor dem Hofer Landgericht verantworten. Sechs Verhandlungstage hat die Strafkammer angesetzt. Mit einem Urteil wird im März gerechnet. (dpa)