Das Landgericht Deggendorf hat am Freitagnachmittag einen Priester wegen sexueller Übergriffe in fünf Fällen zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Vernehmung des Angeklagten wie auch die Plädoyers fanden jeweils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, wie das Gericht mitteilte. Das Verfahren fand wegen des minderjährigen Opfers vor der Jugendkammer des Landgerichtes statt, die als Jugendschutzgericht fungierte.
Der 66 Jahre alte Angeklagte trat zum Prozessauftakt dunkel gekleidet und komplett vermummt in den Gerichtssaal. Mit wie zum Gebet gefalteten Händen stand er vor Beginn der Verhandlung minutenlang neben seinem Anwalt – vor dem Kreuz, das regulär in bayerischen Gerichtsälen hängt. Er trug eine Art Sturmhaube, die das Gesicht verfüllte, dazu eine große Sonnenbrille.
Der Priester soll während zweier mehrtägiger Radtouren im Sommer 2022 an einem 15 Jahre alten Messdiener sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen in mehreren Fällen zur Last gelegt.
Diesen Straftatbestand sah die Kammer aber nicht als erfüllt an. Der Angeklagte habe die Radtouren nicht in seiner Funktion als Priester, sondern privat mit dem Geschädigten unternommen, erläuterte eine Gerichtssprecherin dazu nach der Urteilsverkündung.
Der Priester stammte aus dem Raum Köln. Weil eine der Radtouren im Landkreis Regen stattgefunden hatte und somit dort einer der mutmaßlichen Tatorte lag, fand der Prozess jedoch im für Regen zuständigen Gerichtsbezirk Deggendorf statt. Dem Vernehmen nach berücksichtigte das Gericht im Rahmen der Urteilsverkündung, dass der Priester sich geständig gezeigt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (dpa)