Mitbringsel: So gibt es keine Probleme beim Zoll

Reisemitbringsel wie Zigaretten, Alkohol und tierische Produkte wie Käse und Lederbekleidung können am Zoll zu Problemen führen. Wir erläutern, worauf Sie bei Reisen innerhalb und außerhalb der EU achten sollten.

Alkohol

Innerhalb der EU dürfen Sie bis zu zehn Liter Spirituosen, 20 Liter Likör oder Wermut, 90 Liter Wein oder 110 Liter Bier zollfrei nach Deutschland bringen. Aus Nicht-EU-Ländern wie der Schweiz oder den USA ist nur ein Liter hochprozentiger Alkohol erlaubt. Bei Getränken mit weniger als 22 Prozent Alkohol dürfen es zwei Liter sein. Für Wein sind vier Liter und für Bier 16 Liter zollfrei.

Tabak

Urlauber dürfen aus EU-Ländern entweder 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder ein Kilogramm Rauchtabak einführen. Aus Nicht-EU-Ländern sind es 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak.

Kraftstoffe

Aus dem EU-Ausland dürfen Sie zusätzlich zum Tankinhalt maximal 20 Liter im Reservekanister mitbringen, aus Nicht-EU-Ländern sind es nur zehn Liter.

Kaffee

Bis zu zehn Kilogramm Kaffee dürfen aus einem EU-Land zollfrei eingeführt werden. Kaffee aus Nicht-EU-Ländern unterliegt den pauschalen Höchstgrenzen für zollfreie Wareneinfuhren von 430 Euro bzw. 300 Euro.

Fälschungen

Gefälschte Artikel wie Jeans, Taschen, Uhren oder CDs aus EU-Ländern werden nicht geahndet. Der Zoll kann jedoch kopierte Waren aus Nicht-EU-Staaten anhalten, sofern sie die pauschalen Einfuhrhöchstgrenzen von 430 oder 300 Euro überschreiten oder in großen Mengen vorliegen, was auf Handelstätigkeit schließen lässt.

Tiere und Pflanzen

Bedrohte Tiere und Pflanzen dürfen ohne Sondergenehmigung nicht eingeführt werden. Andernfalls wird das Souvenir beschlagnahmt und es drohen hohe Bußgelder. Seien Sie also vorsichtig mit Kakteen, Korallen, Elfenbeinfiguren oder Schmetterlingen.

Hier können Sie auf der Seite vom Verbraucherschutz auch nochmal alles nachlesen

Noch einfacher gehts mit der App „Zoll und Reise“ vom Bundesfinanzministerium