Im Auto muss stets eine Warnweste mitgeführt werden. Dies könnte bald auch für Masken gelten.
Autofahrer könnten künftig dazu verpflichtet werden, zwei Masken in ihrem Fahrzeug dabei zu haben.
Wie die „Saarbrücker Zeitung“ berichtet, plant das Bundesverkehrsministerium eine „Mitführpflicht“ von Mund-Nase-Bedeckungen auch für die Zeit nach der Corona-Pandemie. Das gehe aus einer Stellungnahme des Ressorts an den Petitionsausschuss des Bundestages hervor, die der Zeitung vorliege.
Das Verkehrsministerium erklärte auf dpa-Anfrage, es prüfe, bei der nächsten Änderungsverordnung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine Mitführpflicht von zwei Mund-Nasen-Bedeckungen vorzuschlagen.
Laut Zeitung will sich das Ministerium an den Regelungen für Warnwesten orientieren. Auch für sie gilt eine „Mitführpflicht“, Verstöße können dann mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet werden. In der Stellungnahme heißt es, eine solche Vorgabe sei schneller umzusetzen als Masken für den Verbandskasten vorzuschreiben. (dpa)