Ein 26 Jahre alter Mann soll in der Oberpfalz einen Bekannten getötet haben, weil er für längere Zeit zurück ins Gefängnis wollte. Am Montag sind in dem dazu vor dem Landgericht Regensburg laufenden Verfahren die Plädoyers gehalten worden. Die Staatsanwaltschaft forderte einer Justizsprecherin zufolge eine Verurteilung wegen Mordes sowie Sicherungsverwahrung.
Die Nebenklage plädierte demnach auf Totschlag. Die Verteidigerin des Mannes ging von Körperverletzung mit Todesfolge aus. Das Strafmaß legte sie ins Ermessen des Gerichtes. Für den Fall eines Mordurteils forderte sie statt Sicherungsverwahrung eine Unterbringung in der Psychiatrie. Die Urteilsverkündung ist nach Gerichtsangaben für Mittwoch (17.00 Uhr) vorgesehen.
Der Angeklagte hatte sich im Februar bei der Polizei in Bad Kötzting (Landkreis Cham) gestellt und angegeben, am Vorabend einen Bekannten umgebracht zu haben. Beamte fanden die Leiche eines 50-Jährigen. Zu Prozessbeginn ließ der 26-Jährige seine Anwältin ausrichten, dass er einräume, den Tod des 50-Jährigen verursacht zu haben. Jedoch habe er ihn lediglich „ausknocken“ wollen. (dpa/lby)