Der bis Mitte Februar befristete Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland soll weitgehend bis zum 7. März verlängert werden. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderregierungschefs bei ihrer Videokonferenz vereinbart, wie aus dem Beschlusspapier hervorgeht.
Die Möglichkeit für weitergehende Öffnungsschritte gebe es erst bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. Dann sollten der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können, heißt es.
Für die Öffnung der Schulen nach der weitgehenden Schließung im Lockdown wird es keine bundesweit einheitliche Regelung geben. Beschlossen wurde vielmehr, dass darüber die Länder im Rahmen ihrer Kultushoheit selbst entscheiden.
Friseurbetriebe können bei strikter Einhaltung von Hygiene-Auflagen ungeachtet der Lockdown-Verlängerung am 1. März wieder öffnen. Begründet wurde dies mit der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene.
Kanzlerin Merkel warnte vor einer dritten Welle. Der Grund seien die verschiedenen Varianten des Virus, so Merkel. Deshalb müsse man weiter vorsichtig sein. Die Mutation sei eine „Realität“. Sie nehme zu, die Frage sei, wie schnell.
Merkel sagte, die verhängten Maßnahmen zeigten Wirkung. Die Zahl der Neuinfektionen sei gesunken. „Wir können auch sehr zufrieden sein“, sagte die Kanzlerin. Es gebe aber die Virusvarianten. Es deute sich eine dritte Welle an, die bekämpft werden müsse. Dies könne um so besser geschehen, je mehr die Infektionszahlen weiter heruntergingen und Gesundheitsämter in der Lage seien, Kontakte von Infizierten nachzuverfolgen. (dpa)