Das Innenministerium hat das von mehr als 100.000 Bürgerinnen und Bürgern beantragte Radl-Volksbegehren dem bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
Nach Auffassung des Ministeriums sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nicht gegeben, weil der Gesetzentwurf in das Budgetrecht des Parlaments eingreife. Zudem fehle dem Landtag für straßenverkehrsrechtliche Regelungen die Gesetzgebungskompetenz, teilte das Ministerium am Freitag in München mit. Der Verfassungsgerichtshof hat nun drei Monaten Zeit, um über die Zulassung des Volksbegehrens zu entscheiden.
Die Initiatoren hatten am 27. Januar den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens mit dem formalen Namen „Radentscheid Bayern“ eingereicht. Das Bündnis will erreichen, dass ein bayerisches Radgesetz erlassen und weitere Vorschriften etwa des Straßen- und Wegegesetzes geändert werden. Ziel ist der Neu-, Um- und Ausbau sowie die Sanierung von Radwegen.
„Hierfür müsste der Staat erhebliche Haushaltsmittel zur Verfügung stellen“, erläuterte das Innenministerium. Nach der Verfassung des Freistaats sind aber Volksentscheide mit Auswirkungen auf den Staatshaushalt nicht zulässig. Außerdem seien einige Aspekte bereits durch bundesweite Gesetze geregelt, so dass „für eigene landesrechtliche Regelungen insoweit kein Raum mehr bleibt“.
Das Initiatoren-Bündnis kritisiert, dass an mehr als der Hälfte der Staats- und Bundesstraßen derzeit Fahrradwege fehlten. Zudem sei das Mitnehmen von Fahrrädern in Bus und Bahn oft kompliziert, Fahrradwege seien ungenügend oder zugeparkt. (dpa)