Im Landkreis Amberg-Sulzbach wurde der Inzidenzwert von 35 an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder überschritten. Somit tritt im Landkreis ab heute (13. Oktober) wieder die so genannte 3G-Regel in Kraft.
Diese besagt, dass nur Personen Zugang zu bestimmten geschlossenen Räumen haben, die geimpft, genesen oder getestet sind. Ausgenommen sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Schüler, weil sie in der Schule regelmäßig getestet werden. Die Anbieter, Veranstalter und Betreiber sind verpflichtet, die jeweiligen Impf-, Genesenen- oder Testnachweise zu überprüfen.