In zwei Fällen gelang es den Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg – Dienstort Weiden, den Betreibern von Gastronomiebetrieben Sozialversicherungsbetrug nachzuweisen.
Eine im Raum Amberg ansässige Geschäftsfrau unterließ es über einen Zeitraum von ca. fünf Jahren in insgesamt 81 Fällen die bei ihr Beschäftigten monatlich ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anzumelden und die auf die Löhne entfallenden Beiträge zu den Sozialversicherungen fristgerecht abzuführen. In den Beitragsnachweisen gab die Firmeninhaberin geringere als die tatsächlich geschuldeten Beitragssummen an. Für die Berechnung der Beitragssumme wurde dann nicht die ge-samte Lohnsumme zugrunde gelegt, welche den versicherten Arbeitnehmern entsprechend dem jeweils geltenden Mindestlohn zustand. Die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge belaufen sich auf ca. 15.700,– Euro. Das Amtsgericht Regensburg verhängte gegen die Beschuldigte eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 30,– Euro.
Auf die gleiche Weise ersparte sich ein Restaurantbesitzer aus dem Landkreis Schwandorf Sozialabgaben in Höhe von ca. 33.200,– Euro. Außerdem meldete der Unternehmer einige seiner Arbeitnehmer überhaupt nicht bei den Sozialversicherungsträgern an. In diesem Fall verhängte das Amtsgericht Regensburg gegen den Geschäftsmann eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 50,– Euro.
Neben den Geldstrafen müssen die Beschuldigten für die entstandenen Schäden sowie für die Verfahrenskosten aufkommen. (ots)