Ab Samstag gilt in Bayerns Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern eine gelockerte Maskenpflicht. Statt der bisher vorgeschriebenen FFP2-Maskenpflicht bestehe nur noch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske), teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch in München mit.
„Mit diesem Beschluss des Ministerrats vom Dienstag folgen wir unserem Kurs, überall dort für Erleichterungen zu sorgen, wo dies mit Blick auf die aktuelle Corona-Lage möglich ist“, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU).
Damit muss in Bayern ab Samstag (28. Mai) nur noch im öffentlichen Personennahverkehr eine FFP2-Maske getragen werden. „In U-Bahnen oder Bussen kann die Infektionsgefahr deutlich höher als in anderen Bereichen sein. Hier kommt es auf engem Raum zu Kontakten mit vielen verschiedenen, an jeder Station wechselnden Fahrgästen“, sagte Holetschek. Deshalb sei es sinnvoll, beim ÖPNV nicht zu früh Corona-Lockerungen zu beschließen – gerade auch mit Blick auf den mit dem Neun-Euro-Ticket erwarteten Fahrgast-Ansturm. (dpa/lby)