Der Umgang der katholischen Kirche mit Tätern nach Missbrauchsfällen löst Empörung aus – Strafe droht dem Führungspersonal nur unter bestimmten Bedingungen. Bayerns Justizminister will das ändern.
Ermöglichen Leiter in Kirchen, Schulen und Vereinen nach Fällen von Kindesmissbrauch weitere Taten, weil sie untätig bleiben, sollen ihnen nach dem Willen des Vorsitzenden der Justizministerkonferenz künftig Strafen drohen.
„Für diese Fälle schlagen wir eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor“, sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich am Mittwoch vor der Frühjahrskonferenz mit seinen Kollegen aus Bund und Ländern in Schwangau im Allgäu. „Es geht hier um den Schutz unserer Kinder.“
Bayerns Vorschlag beziehe sich auf „Fälle schweren Versagens“ von Aufsichtspersonen, betonte der CSU-Politiker. Strafrechtliche Folgen sollen demnach drohen, wenn Leiter auf fahrlässige Art und Weise handeln oder untätig bleiben – und weiterer Missbrauch „durch pflichtgemäßes Verhalten verhindert oder zumindest erschwert worden wäre“. Als Negativ-Beispiel nannte das bayerische Justizministerium Geistliche, die in der katholischen Kirche auch nach Bekanntwerden von Missbrauchsfällen weiter in der Seelsorge tätig sein durften.
Bisher könnten Aufsichtspersonen strafrechtlich nur belangt werden, wenn sie mit Vorsatz – also absichtlich – Kindesmissbrauch fördern, sagte Eisenreich. Das sei aber nur schwer nachweisbar. „Diese Schutzlücke muss der Bundesgesetzgeber aus meiner Sicht schließen.“
Neben dem Antrag zum Thema Kindesmissbrauch soll es bei der Konferenz am Mittwoch und Donnerstag unter anderem um den Umgang mit Hassbeiträgen in sozialen Netzwerken, die Verfolgung von Menschenhandel und den Kampf gegen Antisemitismus gehen. Ihre Beschlüsse wollen die Justizministerinnen und Justizminister am Donnerstag (13.30 Uhr) bei einer Pressekonferenz vorstellen. (dpa/lby)